Samstag, 24. Januar 2009
 
60 Jahre Menschenrechte: ein gebrochenes Versprechen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von amnesty international   
Mittwoch, 28. Mai 2008

Der Jahresbericht 2008 von Amnesty International (AI) zeichnet ein düsteres Bild der Menschenrechtslage weltweit. 60 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden Menschen weiterhin diskriminiert, gefoltert und getötet. Die Regierungen haben ihre Versprechen nicht eingehalten und waren unfähig, auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Darfur, in Simbabwe, im Gazastreifen, im Irak und in Myanmar (Burma) angemessen zu reagieren.


Amnesty International fordert die Regierungsverantwortlichen auf, sich für ihre Versäumnisse im sechzigsten Jubiläumsjahr der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu entschuldigen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen. „Ungerechtigkeit, Ungleichheit und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen charakterisieren die Welt von heute. Die Regierungen müssen jetzt handeln, um die klaffende Lücke zwischen Versprechen und Realität zu schließen“, so Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI-Österreich anlässlich der Pressekonferenz zum Jahresbericht 2008.
Foto: R. Leonhard

ai-Österreich-Chef Heinz Patzelt bei der Pressekonferenz am Mittwoch

Sechs Jahrzehnte nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dokumentiert der AI-Jahresbericht 2008, dass weiterhin Menschen in mindestens 81 Ländern gefoltert und misshandelt werden. In mindestens 77 Ländern gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung und in mindestens 54 Staaten fehlen faire Gerichtsverfahren.


AI fordert die Regierungen auf, einen neuen Anlauf für die gemeinsame Durchsetzung der Menschenrechte zu nehmen, basierend auf den Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „Die mächtigsten Länder müssen mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt Patzelt.


Im Fall von China, den USA und der EU heißt dies konkret:
- China muss sein Versprechen, die Menschenrechtslage mit dem Erhalt der Olympischen Spiele zu verbessern, in die Tat umsetzen und das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit garantieren. Die „Umerziehung durch Arbeit“, d.h. Inhaftierungen bis zu vier Jahre ohne Gerichtsurteil, muss beendet werden.
- Die USA müssen das Gefangenenlager Guantánamo und alle geheimen Haftanstalten schließen, den Angeklagten ein faires Gerichtsverfahren garantieren oder sie frei lassen. Jede Art von Folter und Misshandlungen ist unmissverständlich abzulehnen.
- Die EU muss die Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsländer bei der geheimen Inhaftierung und Überstellung von Terrorverdächtigen untersuchen. Für die EU-Staaten hat die gleiche Messlatte für Menschenrechte zu gelten wie für die übrigen Länder.


Im Kapitel über Österreich kritisiert der Jahresbericht 2008 unter anderem, dass im österreichischen Strafrecht das Folterverbot immer noch nicht in der Form festgeschrieben ist, wie es das UN-Übereinkommen gegen Folter vorsieht. Weiters erhielten Personen, die im Polizeigewahrsam misshandelt wurden, sowie Angehörige bei Todesfällen in Haft nur in geringfügigem Maße Wiedergutmachung und Entschädigung.


Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:
Maga. Michaela Klement: 01-78008-24, Handy: 0664-400 10 56

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